Am 01.01.1996 trat das Landesgesetz zu Hilfen für psychisch kranke Menschen (PsychKG) in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist, psychisch kranken Mitbürgern eine gemeinde- und wohnortnahe bedarfsgerechte Versorgung zu ermöglichen. Die Kreise und Städte wurden mit der Planung und dem Aufbau der dazu notwendigen Hilfen beauftragt. Im Gesetz wird auch gewünscht, dass benachbarte Städte und Landkreise eine gemeinsame Koordinierungsstelle für Psychiatrie einrichten können. Der Rhein-Pfalz-Kreis hat davon Gebrauch gemacht und hat die gemeindenahe Koordinierungsstelle für Psychiatrie in der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises in Ludwigshafen, Europaplatz 5 eingerichtet.
Aufgaben:
Die Koordinationsstelle ist Ansprechpartner für alle Dienste, Einrichtungen und Mitarbeiter in Sachen Gemeindepsychiatrie.