Hilfen für Menschen in seelischen Krisen in der Vorderpfalz
Hilfen für Menschen in seelischen              Krisen in der Vorderpfalz

Krisentelefon

0800-220 330 0

Für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige im Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreis Bad Dürkheim sowie den Städten Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und Neustadt an der Weinstraße.

Aufgaben und Inhalte der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft

Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft des Rhein-Pfalz-Kreises ist ein Zusammenschluss von
  • Fachkräften,
  • ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern,
  • Angehörigen und
  • Betroffenen

aus den Arbeitsfeldern der Gesundheits-, Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, in denen psychosoziale Belange eine besondere Bedeutung haben. Den Kernbereich der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft bilden dabei die verschiedenen Bereiche der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung.

Die PSAG ist nicht nur berufsübergreifend, sondern auch träger- und einrichtungsübergreifend zusammengesetzt. Ihre Mitglieder kommen vor allem ausKrankenhäusern, Heimen, Rehabilitationseinrichtungen,

  • ambulanten Diensten,
  • Wohlfahrtsverbänden,
  • Fachämtern der Stadtverwaltung und anderer Behörden,
  • Sozialdiensten von Krankenversicherungen,
  • Selbsthilfeorganisationen, Angehörigenvereinigungen

Aufgaben der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft

Die Aufgaben der PSAG sind:

  • Verbesserung der fachlichen Zusammenarbeit (Vernetzung, Kooperation)
  • gegenseitige fachliche Information und Beratung
  • fach- und trägerübergreifende Analyse der Versorgungssituation und Erarbeitung von Vorschlägen zu ihrer Weiterentwicklung
  • Vertretung der Interessen der Betroffenen gegenüber der Fachwelt, der Politik, der Verwaltung und der Öffentlichkeit

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben bestehen ständige Arbeitskreise und Unterarbeitskreise beziehungsweise zeitlich befristete Projektgruppen zu aktuellen Themen.

Mitgliedschaft

Mitglied der PSAG kann jede Person oder Einrichtung werden, die in der psychosozialen Arbeit tätig beziehungsweise von ihr betroffen ist (Angehörige, Psychiatrie-Erfahrene) und die Ziele der PSAG unterstützt. Es gibt keine förmlichen Mitgliedschaften. Daher werden keine Aufnahmeanträge gestellt. Die Mitgliedschaft erweist sich in der aktiven, kontinuierlichen Mitwirkung.

Die Bereitschaft beziehungsweise das Interesse zur Mitwirkung/Mitgliedschaft wird schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle erklärt.

Die PSAG ist ein freiwilliger Zusammenschluss. Die Träger psychosozialer Dienste und Einrichtungen sind insbesondere aufgerufen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verbesserung der Versorgung in die PASG zu entsenden.

Durch Vereinbarungen, die innerhalb der PSAG beschlossen werden, gehen die Beteiligten Selbstverpflichtungen ein. Es wird daher empfohlen, dass jedes Mitglied der PSAG mit seinem Träger (Arbeitgeberin oder Arbeitgeber) klärt, welches Mandat es hat. Die Vollmacht, die mit der Entsendung zur Mitwirkung in der PSAG verbunden ist, muss jedes Mitglied selbst regeln.

Struktur der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft

Die PSAG gliedert sich in:

  • ständige Arbeitskreise und
  • zeitlich befristete Unterarbeitskreise beziehungsweise Projektgruppen

Die Arbeitskreise und Unterarbeitskreise wählen aus ihrer Mitte Vorsitzende und Stellvertretungen, die ihrerseits als Arbeitskreis der Vorsitzenden den PSAG Vorstand bilden. Die Vorsitzende und Stellvertretungen haben die Aufgabe, die Arbeit der Kreise zu koordinieren, die Sitzungen zu leiten sowie die Kreise gegenüber anderen zu vertreten.

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