aus den Arbeitsfeldern der Gesundheits-, Jugend-, Alten- und Behindertenhilfe, in denen psychosoziale Belange eine besondere Bedeutung haben. Den Kernbereich der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft bilden dabei die verschiedenen Bereiche der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung.
Die PSAG ist nicht nur berufsübergreifend, sondern auch träger- und einrichtungsübergreifend zusammengesetzt. Ihre Mitglieder kommen vor allem ausKrankenhäusern, Heimen, Rehabilitationseinrichtungen,
Die Aufgaben der PSAG sind:
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben bestehen ständige Arbeitskreise und Unterarbeitskreise beziehungsweise zeitlich befristete Projektgruppen zu aktuellen Themen.
Mitglied der PSAG kann jede Person oder Einrichtung werden, die in der psychosozialen Arbeit tätig beziehungsweise von ihr betroffen ist (Angehörige, Psychiatrie-Erfahrene) und die Ziele der PSAG unterstützt. Es gibt keine förmlichen Mitgliedschaften. Daher werden keine Aufnahmeanträge gestellt. Die Mitgliedschaft erweist sich in der aktiven, kontinuierlichen Mitwirkung.
Die Bereitschaft beziehungsweise das Interesse zur Mitwirkung/Mitgliedschaft wird schriftlich gegenüber der Geschäftsstelle erklärt.
Die PSAG ist ein freiwilliger Zusammenschluss. Die Träger psychosozialer Dienste und Einrichtungen sind insbesondere aufgerufen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verbesserung der Versorgung in die PASG zu entsenden.
Durch Vereinbarungen, die innerhalb der PSAG beschlossen werden, gehen die Beteiligten Selbstverpflichtungen ein. Es wird daher empfohlen, dass jedes Mitglied der PSAG mit seinem Träger (Arbeitgeberin oder Arbeitgeber) klärt, welches Mandat es hat. Die Vollmacht, die mit der Entsendung zur Mitwirkung in der PSAG verbunden ist, muss jedes Mitglied selbst regeln.
Die PSAG gliedert sich in:
Die Arbeitskreise und Unterarbeitskreise wählen aus ihrer Mitte Vorsitzende und Stellvertretungen, die ihrerseits als Arbeitskreis der Vorsitzenden den PSAG Vorstand bilden. Die Vorsitzende und Stellvertretungen haben die Aufgabe, die Arbeit der Kreise zu koordinieren, die Sitzungen zu leiten sowie die Kreise gegenüber anderen zu vertreten.