Hilfen für Menschen in seelischen Krisen in der Vorderpfalz
Hilfen für Menschen in seelischen              Krisen in der Vorderpfalz

Krisentelefon

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Für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige im Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreis Bad Dürkheim sowie den Städten Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und Neustadt an der Weinstraße.

Ambulante psychiatrische Pflege (APP)

Die ambulante psychiatrische Pflege (APP) ist ein gemeindeorientiertes Versorgungsangebot. Sie soll dazu beitragen, dass psychisch kranke Menschen ein würdiges, eigenständiges Leben in ihrem gewohnten Lebenszusammenhang führen können. Durch die Pflege vor Ort soll das Umfeld beteiligt und die soziale Integration gewährleistet werden. Dazu gehört auch die Arbeit mit den Angehörigen, die in die Behandlung einbezogen und entlastet werden sollen. Die ambulante psychiatrische Pflege kann wiederkehrende Klinikaufenthalte, die von den Betroffenen und dem sozialen Umfeld häufig als stigmatisierend empfunden werden, vermeiden. Die ambulante Pflege soll mit ihren flexiblen, aufsuchenden Angeboten Behandlungsabbrüchen vorbeugen. Auch der für die Patienten sehr belastende Wechsel von psychiatrischen Diensten je nach Behandlungsbedarf soll durch das integrierte Angebot der ambulanten psychiatrischen Pflege vermieden werden.

Ambulante psychiatrische Pflege ist aufsuchend tätig und damit Verbindungsglied zwischen Beratungsstellen, Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Ärzten, Therapeuten, Tageskliniken, betreutem Wohnen und anderen psychosozialen Diensten und Angeboten in der Gemeinde. Die Häufigkeit der Besuche orientiert sich an dem Bedarf der Patienten und kann von mehrmals täglich bis einmal monatlich variieren. Ambulante psychiatrische Pflege ist europaweit sehr unterschiedlich organisiert und finanziert. In einigen Ländern ist sie das Herzstück der Gemeindepsychiatrie, in anderen Ländern ist sie eher ein ergänzender Dienst. (Quelle: http://www.bapp.info)

„Psychiatrische Pflege muss insofern von der somatischen Pflege unterschieden
werden, als sie nicht allein bedeutet, bei den Alltagsverrichtungen unmittelbar
helfend in den Handlungsbedarf einzugreifen oder ärztlich verordnete
abgrenzbare Einzelleistungen wie Medikamentenvergabe oder
Verbandswechsel durchzuführen. Sie muss vielmehr bedeuten, dem psychisch
Kranken Hilfe zu geben, dass er die Regeln der Sorge des Menschen für sich
selbst und des mit menschlichen Umgangs als Element des eigenen
Handlungsrepertoires wahrnimmt und umsetzt ...“
(Expertenkommission d. Bundesregierung,1988)

Die Pflegekraft ist weniger „Bewirker“ als vielmehr „Ermöglicher“, d.h. sie
bietet nicht Pflege an, weil sie besser wüsste, was der Kranke braucht,
sondern sie hilft ihm, Selbstpflege-(Selbsthilfe-)Möglichkeiten wahrzunehmen.
Erst dann ergänzt sie, wo der Kranke allein nicht zurechtkommt.
Sie steht nicht in der Entscheidung für den Kranken, sondern steht mit dem
Kranken in der Entscheidung. Sie erfüllt keine Bedürfnisse der Kranken,
sondern hilft ihm, seine Bedürfnisse selbst zu erfüllen
(Viktor v. Weizsäcker)

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