Hilfen für Menschen in seelischen Krisen in der Vorderpfalz
Hilfen für Menschen in seelischen              Krisen in der Vorderpfalz

Krisentelefon

0800-220 330 0

Für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige im Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreis Bad Dürkheim sowie den Städten Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und Neustadt an der Weinstraße.

Anbieter

Ambulante psychiatrische Pflege und Betreuung (APPB)

Pfalzklinikum

Weinstr. 100

76889 Klingenmünster

Telefon (06349)900-45 45

Email appb@pfalzklinikum.de

http://www.pfalzklinikum.de/fileadmin/pfalzklinikum/Infobroschueren/uebergeordnet/Fl_BFW_appb_2011.pdf

 

 

Ambulanter Pflegedienst Intakt

Hr. Weser

Burgunderplatz 13

67117 Limburgerhof

Telefon: (06236) 61085

www.pflegedienst-intakt.de

Ambulante psychiatrische Pflege

Begleitung und Unterstützung zuhause

Häusliche Krankenpflege ist eine seit langem bekannte und bewährte Form gesundheitlicher Hilfe. Allerdings sind erst vor wenigen Jahren die rechtlichen Grundlagen für ambulante Pflege speziell für psychisch erkrankte Menschen geschaffen worden.

Trotz des in § 27 SGB V festgeschriebenen Grundsatzes, dass bei der Krankenbehandlung den besonderen Bedürfnissen psychisch Kranker Rechnung zu tragen sei, fehlt auch in den im Jahr 2000 in Kraft getretenen Richtlinien zur Versorgung mit „Häuslicher Krankenpflege“ immer noch die Beschreibung spezieller Leistungen für psychisch Kranke. Sie geschieht erst mit der Ergänzung der Richtlinie um “Häusliche Krankenpflege für psychisch Kranke”, die zum 1. Juli 2005 in Kraft tritt.

 

Was leistet ambulante psychiatrische Pflege?

Ambulante psychiatrische Pflege ist aufsuchend tätig. In enger Zusammenarbeit mit dem/der

behandelnden ÄrztIn und den beteiligten Angehörigen helfen die Mitarbeiter/-innen des Pflegedienstes bei der Bewältigung der Erkrankung zuhause sowie bei der Sicherstellung der hauswirtschaftlichen Versorgung und schaffen so Entlastung. Nicht selten gilt es im ersten Schritt, zunächst eine angemessene Sicht der gesundheitlichen Situation zu erarbeiten und eine Akzeptanz für die Notwendigkeit von Behandlungs- und Unterstützungsmaßnahmen auszuhandeln. Die aufsuchende Hilfe durch ambulante psychiatrische Pflege ermöglicht psychisch erkrankten Menschen trotz bestehendem Behandlungs- und Pflegebedarf den Verbleib im eigenen Lebensumfeld. Sie trägt dazu bei, Klinikaufenthalte kürzer zu gestalten oder auch zu vermeiden. Fachpflegekräfte unterstützen beim Umgang mit den Auswirkungen der Erkrankung und entwickeln kompensatorische Hilfen bei krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen. Sie beobachten die Krankheitsentwicklung, achten dabei auf Pflegebedarf, Gefährdung oder (wenn nötig) Medikamenteneinnahme und unterstützen gegebenenfalls bei der Bewältigung von Krisensituationen.

 

Im Bedarfsfall veranlasst oder organisiert der Dienst weitere therapeutische, pflegerische und

ergänzende Maßnahmen und stellt die Verbindung zu Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen,

Ärzten, Therapeuten, Tageskliniken, Beratungsstellen, betreutem Wohnen oder anderen psychosozialen Diensten und Angeboten in der Gemeinde her.

 

Wem kann ambulante psychiatrische Pflege verordnet werden?

Zielgruppe für die Verordnung von ambulanter psychiatrischer Pflege sind in erster Linie die

Diagnosegruppen Schizophrenie und schwere affektive Störungen. Ausgeschlossen sind Suchterkrankungen, Persönlichkeitsstörungen, Zwangs- und großenteils auch Angsterkrankungen, was in der Praxis leider zu nicht immer sachgerechten Einschränkungen führt.

 

Wie bekommt man ambulante psychiatrische Pflege?

Ambulante psychiatrische Pflege kann von jedem Arzt verordnet werden. Sie wird erbracht von Pflegeteams (Sozialstationen), die sich auf diese Form der pflegerischen Hilfe spezialisiert haben. In ihnen arbeiten überwiegend Krankenschwestern und -pfleger mit psychiatrischer Zusatzqualifikation und mehrjähriger Berufserfahrung im ambulanten und stationären Bereich. Psychiatrische Pflegedienste sind selbst in ländlichen Gebieten nicht schwer zu finden. Ihr Arzt oder Ihre Krankenkasse werden Ihnen Fachpflegedienste in Ihrer Nähe nennen können. Ambulante psychiatrische Pflege wird häufig von privaten Pflegediensten oder Sozialstationen angeboten. Auch einige Träger gemeindepsychiatrischer Einrichtungen betreiben psychiatrische Pflegedienste als Teil ihres Verbundangebots. Allerdings beklagen viele Anbieter, dass die engen Finanzierungsbedingungen nur sehr wenig Raum lassen für ein im gemeindepsychiatrischen Verbund gebotenes vernetztes Arbeiten. Die Häufigkeit der Besuche orientiert sich am individuellen Bedarf und kann von mehrmals täglich bis einmal monatlich variieren. Allerdings ist in den Richtlinien für häusliche psychiatrische Krankenpflege von 2005 die maximale Leistungsdauer auf vier Monate beschränkt; eine unverständliche, weil wenig sachgerechte Begrenzung. Sie ist deshalb seit ihrer Einführung von vielen Fachleuten kritisiert worden. In letzter Zeit gibt es Anhaltspunkte für die Bereitschaft der Krankenkassen zu einer Veränderung.

 

Verpflichtung zur Kostenbeteiligung und Möglichkeit der Befreiung

Wie fast alle Leistungen der Krankenkassen ist auch häusliche Krankenpflege zuzahlungspflichtig. Der geforderte Eigenanteil des Patienten beträgt 10% der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Die Kostenbeteiligung ist aber auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme häuslicher Krankenpflege begrenzt. Die Zuzahlungspflicht endet in jedem Fall an der gesetzlich definierten Belastungsgrenze von Versicherten. Die maximale Grenze, bis zu der Zuzahlungen (z.B. 10 Euro Praxisgebühr bei Arztbesuchen, Eigenanteil für Medikamente, Tagespauschale bei Krankenhausaufenthalten, Beiträge für Verordnungen von Soziotherapie, Heil- oder Hilfsmitteln, usw.) zu leisten sind, beträgt 2% des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch kranke Menschen wurde die Belastungsgrenze auf 1% des jährlichen Bruttoeinkommens reduziert. Wird dieser Betrag während des Kalenderjahres überschritten, erstattet die Krankenkasse gegen Nachweis den zu viel bezahlten Betrag zurück. Außerdem erhält man für den Rest des Jahres einen Befreiungsausweis.

Wenn man schon zu Beginn des Jahres weiß, dass man die Belastungsgrenze überschreiten wird, was gerade bei chronisch kranken Menschen mit geringem Einkommen wahrscheinlich ist, kann man den entsprechenden Jahresbetrag der Eigenbeteiligung direkt bei der Kasse einzahlen. Man erhält dann schon zum Jahresbeginn einen Befreiungsausweis und erspart sich übers Jahr viel Mühe.

Lassen Sie sich bei der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse beraten. Man kann Ihnen dort Ihre

Belastungsgrenze ausrechnen und Sie gegebenenfalls bei einem Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen unterstützen.

 

Quelle: Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V.

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