Hilfen für Menschen in seelischen Krisen in der Vorderpfalz
Hilfen für Menschen in seelischen              Krisen in der Vorderpfalz

Krisentelefon

0800-220 330 0

Für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige im Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreis Bad Dürkheim sowie den Städten Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und Neustadt an der Weinstraße.

Psychotherapie

Sie suchen eine ärztliche oder psychotherapeutische Praxis in Rheinland-Pfalz? Hier werden Sie fündig. Erfahren Sie auch, an welche Ärztliche Bereitschaftspraxis Sie sich außerhalb der Sprechstundenzeiten wenden können.

https://www.kv-rlp.de/patienten/arztfinder/

Internetseite der LandesPsychotherapeutenKammer Rheinland-Pfalz

https://www.lpk-rlp.de/

Die Bezeichnung Psychotherapie (von griechisch ψυχή psychḗ ‚Atem, Hauch, Seele‘ und θεραπεύειν therapeúein ‚pflegen, sorgen‘) steht als Oberbegriff für alle Formen psychologischer Verfahren, die ohne Einsatz ggf. medikamentöser Mittel auf die Behandlung psychischer und psychosomatischer Krankheiten, Leidenszustände oder Verhaltensstörungen zielen. Von der Psychotherapie sind daher die Behandlungsverfahren der Somatotherapie abzugrenzen.

Dabei finden psychologische, d.h. wissenschaftlich fundierte Methoden verbaler und nonverbaler Kommunikation systematische Anwendung. Es gibt verschiedene Psychotherapieformen. Die Verhaltenstherapie beinhaltet Veränderungen der sozialen Umgebung und Interaktion. Das Ziel ist hierbei die Ausbildung und Förderung von Fähigkeiten und die Ermöglichung einer besseren Selbstregulation. Beispielsweise versucht die kognitive Verhaltenstherapie dem Betroffenen seine Gedanken und Bewertungen bewusst zu machen, diese gegebenenfalls zu korrigieren und in konkrete Verhaltensweisen umzusetzen.

In der Tiefenpsychologie (z. B. der Psychoanalyse) und in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie findet eher eine Auseinandersetzung mit „dem Unbewussten“ (oder Nichtgewussten) statt, um die Hintergründe und Ursachen des Leidens zu klären.

In Europa ist der Zugang zur Berechtigung zur Ausübung von Psychotherapie unterschiedlich geregelt. In Deutschland sind dazu psychologische und ärztliche Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und in beschränktem Ausmaß auch Heilpraktiker bzw. Heilpraktiker (Psychotherapie) befugt.

Seit 1967 ist die Psychotherapie Bestandteil der kassenärztlichen Versorgung. Mit dem Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes zum 1.1.1999 sind auch psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten ordentliche und gleichberechtigte Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen für die von Psychotherapeuten durchgeführte Heilbehandlungen ist nur in wenigen anderen Ländern der Welt so klar zugunsten der psychisch kranken Patienten und ihrer Therapeuten geregelt wie in Deutschland.

In deutschen Gesundheitssystem sind aktuell nur drei Verfahren für die von den gesetzlichen Krankenkassen finanzierte Psychotherapie zugelassen:

  1. Verhaltenstherapie,
  2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und
  3. Analytische Psychotherapie

Die Analytische Psychotherapie besteht wiederum aus drei verschiedenen Strömungen:

  1. Psychoanalyse nach Sigmund Freud,
  2. Analytische Psychologie nach Carl Gustav Jung und
  3. Individualpsychologie nach Alfred Adler.

Außerdem können Autogenes Training, Progressive Muskelentspannung und Hypnose als Einzelbehandlung genehmigt und finanziert werden.

Psychotherapie zu Lasten der Krankenkassen muss in Deutschland von der Kasse genehmigt werden. Zu diesem Zweck muss der Patient einen Kassenantrag stellen. Diesem Antrag muss der Therapeut einen Bericht an den Gutachter beilegen. Von der befürwortenden Stellungnahme des Gutachters hängt es ab, ob die Krankenkasse die Kosten für die Behandlung übernimmt.

Quelle: Wikipedia

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