Hilfen für Menschen in seelischen Krisen in der Vorderpfalz
Hilfen für Menschen in seelischen              Krisen in der Vorderpfalz

Krisentelefon

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Für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige im Rhein-Pfalz-Kreis, Landkreis Bad Dürkheim sowie den Städten Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und Neustadt an der Weinstraße.

Ergotherapie

Wieder handlungsfähig werden

Ergotherapie hilft Menschen dabei, ihre durch Krankheit oder Behinderung verloren gegangene oder noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit (wieder) herzustellen. Ziel ist das Erreichen größtmöglicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltags- oder auch Berufsleben durch Verbesserung, Wiederherstellung oder Kompensation der beeinträchtigten körperlichen, geistigen oder psychischen Fähigkeiten und Funktionen. Unter dem Begriff Ergotherapie ist das zusammengefasst und fachlich weiterentwickelt, was früher mit den Begriffen Arbeits- und Beschäftigungstherapie bezeichnet wurde. Ergotherapie ist eine Therapieform, die vom Arzt als Heilmittel verordnet wird. Gesetzliche Grundlage hierfür ist der § 32 SGB V; alle wichtigen Bedingungen ihrer praktischen Anwendung sind beschrieben in den „Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung“ (Heilmittel-Richtlinien, aktuelle Fassung vom 1.7.2004).

 

Wem hilft Ergotherapie?

Die Behandlungsmethoden der Ergotherapie können für Menschen jeden Alters mit ganz unterschiedlichen gesundheitlichen Problemstellungen hilfreich sein. Sie werden in der Psychiatrie (z.B. bei Menschen mit Depressionen, Schizophrenien, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen), in der Pädiatrie (bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen, Bewegungsstörungen, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsdefiziten, Verhaltensauffälligkeiten) ebenso erfolgreich eingesetzt, wie in der Geriatrie (z.B. bei Menschen mit Demenzerkrankungen oder Morbus Parkinson), in der Orthopädie (z.B. nach Unfällen, bei rheumatischen Erkrankungen) und in der Neurologie (z.B. nach Schlaganfall, nach Schädel-Hirn-Verletzungen, bei Multipler Sklerose).

 

Welche Behandlungsmethoden werden angewandt?

So breit wie die Anwendungsfelder ist das Repertoire ergotherapeutischer Methoden. Allen Methoden ist gemeinsam, dass sie handlungsorientiert sind. Aktivität des Klienten und praktisches Üben sind die Therapiemedien. Angewandt werden Übungsbehandlungen (Motorisch-funktionelle Behandlung), Trainings (Aktivitäten des täglichen Lebens, kognitives und Hirnleistungstraining, Entspannungsmethoden), Kreativangebote (Ausdruck und Gestaltung), Methoden zum Kompetenzerwerb (handwerklich-technische Fähigkeiten und Fertigkeiten) und Arbeitstherapie (Arbeitsdiagnostik, Grundarbeitsfähigkeiten, Belastungserprobung). Neben geeigneten Übungen soll auch der Einsatz von Hilfsmitteln dazu beitragen, dass die verbleibenden Fähigkeiten an die Möglichkeiten des Menschen angepasst werden und so ein Optimum an Rehabilitation erreicht wird.

 

Wie hilft Ergotherapie speziell bei psychischen Erkrankungen?

Die angesprochenen Methoden lassen schon erkennen, welch hohen Wert Ergotherapie gerade

in der Psychiatrie hat. Ein gutes ergotherapeutisches Angebot ist heute ein zentrales Element in der Behandlung psychisch erkrankter oder behinderter Menschen. Und auch in Praxen nimmt die Nachfrage psychiatrischer Klienten zu. Gerade bei psychisch erkrankten Menschen ist die Förderung durch Tun oft direkter und zielgenauer als das Mittel der Sprache. Auf der Grundlage von Fortschritten der psychiatrischen Forschung und der ergotherapeutischen Methodik weiß man heute, mit welchen kognitiven und alltagspraktischen Funktions- und Leistungsbeeinträchtigungen z.B. schizophrene Psychosen einhergehen und kann diese mit differentiellen Methoden gezielt beeinflussen. Psychische Grundleistungsfunktionen wie Antrieb, Motivation, Orientierung, Belastbarkeit, Ausdauer, Flexibilität werden gestärkt. Die Fähigkeit zur selbständigen Alltagsbewältigung wird wiederhergestellt. Störungen des Denkens, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Gedächtnisstörungen können mit gezielten, teilweise computergestützten Trainingsprogrammen bearbeitet werden. Soziales Training verbessert Kommunikations-, Interaktions- und Kontaktfähigkeit und situationsgerechtes Verhalten. Von zentraler Bedeutung sind qualifizierte arbeitstherapeutische Angebote. Sie stellen nicht nur Arbeitsfähigkeit wieder her und bereiten berufliche Eingliederung gezielt vor. Bereits eine als sinnvoll erlebte Beschäftigung und ein strukturierter Tag wirken unmittelbar antipsychotisch, d.h. sie setzen direkt an wesentlichen Krankheitssymptomen an.

 

Wie bekommt man Ergotherapie?

Ergotherapie kann von jedem Arzt verordnet werden (Heilmittelverordnung). Auf einer Verordnung werden normalerweise 10 Termine verschrieben. Der Arzt benennt auf dem Formular die Art und Frequenz der Behandlung (z.B. Hirnleistungstraining, 2 mal pro Woche) und legt fest, ob Einzel- oder Gruppenbehandlung erfolgen soll. Nach der Erstverordnung sind drei weitere Folgeverordnungen mit jeweils 10 Terminen möglich. Reichen diese insgesamt 40 Behandlungseinheiten noch nicht aus, kann der Arzt mit einer „Verordnung außerhalb des Regelfalls“ weiter verordnen, die dann allerdings zusätzlich durch die jeweilige Krankenkasse genehmigt werden muss.

Nicht selten verweigern Ärzte Ergotherapie-Verordnungen mit Hinweis auf ihr begrenztes Budget für Heilmittel-Verordnungen. Nicht immer sind diese Befürchtungen von Ärzten tatsächlich berechtigt. Deshalb sollten Sie solche Äußerungen nicht unhinterfragt hinnehmen. Arzt oder Ärztin sind verpflichtet, ihrem/ihrer Patienten/-in die notwendigen Hilfen auch zu gewähren. Bestehen Sie auf Ihrem Recht! Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder auch bei der kassenärztlichen Vereinigung nach aktuellen Begrenzungen für die Verschreibung von Heilmitteln. Oder fragen Sie einen anderen Arzt.

 

Wie findet man in seiner Region Anbieter von Ergotherapie?

Ergotherapie wird erbracht in ergotherapeutischen Praxen, die von den Krankenkassen zugelassen sind. Solche ergotherapeutischen Praxen sind normalerweise selbst in ländlichen Gebieten gut zu finden. Auch gemeindepsychiatrische Einrichtungen eröffnen immer häufiger ergotherapeutische Praxen als Teil ihres Verbundangebots.

Ihre örtliche Krankenkasse kann Ihnen Anbieter in Ihrer Region nennen. Auch die Internetseite

des Verbandes der Ergotherapeuten (DVE) bietet eine entsprechende Suchfunktion an ( www.ergotherapie-dve.de / www.ergotherapie-dve.de). Oder Sie schauen einfach in die gelben Seiten. Scheuen Sie sich nicht, nach dem fachlichen Schwerpunkt der Praxis zu fragen. Nicht alle bieten ein breites Spektrum von Hilfen speziell für psychisch erkrankte Menschen an. Insbesondere der Bereich „Unterstützung der beruflichen Eingliederung“ ist teilweise wenig entwickelt.

 

Zuzahlungsverpflichtung und Möglichkeit der Befreiung

Medizinische Leistungen der Krankenkasse beinhalten fast immer eine Eigenbeteiligung des

Versicherten. Bei Ergotherapie haben die Versicherten jeweils 10% der Behandlungskosten plus 10 € pro Verordnung zu tragen. Ein Rezept mit 10 Terminen kann auf diese Weise etwa 25 bis 50 € kosten. Die allgemeine Zuzahlungspflicht endet an der gesetzlich definierten Belastungsgrenze von Versicherten. Die maximale Grenze, bis zu der Zuzahlungen (z.B. 10 € Praxisgebühr bei Arztbesuchen, Eigenanteil für Medikamente, Tagespauschale bei Krankenhausaufenthalten, Beiträge für Verordnungen von Soziotherapie, Heil- oder Hilfsmitteln, usw.) zu leisten sind, beträgt 2% des jährlichen Bruttoeinkommens. Für chronisch kranke Menschen wurde die Belastungsgrenze auf 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens reduziert Wird dieser Betrag während des Kalenderjahres überschritten, erstattet die Krankenkasse gegen Nachweis den zu viel bezahlten Betrag zurück. Außerdem erhält man für den Rest des Jahres einen Befreiungsausweis.

Wenn man schon zu Beginn des Jahres weiß, dass man die Belastungsgrenze überschreiten wird, was gerade bei chronisch kranken Menschen mit geringem Einkommen wahrscheinlich ist, kann man den entsprechenden Jahresbetrag der Eigenbeteiligung direkt bei der Kasse einzahlen und erhält dann schon zum Jahresbeginn einen Befreiungsausweis.

Lassen Sie sich bei der Geschäftsstelle Ihrer Krankenkasse beraten. Man kann Ihnen dort Ihre

Belastungsgrenze ausrechnen und Sie gegebenenfalls bei einem Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen unterstützen.

Quelle: Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V.

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